Compact-Verbot vor Gericht: Dobrindt äußert sich nicht zum laufenden Verfahren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will sich beim Verbot des Magazins Compact nicht positionieren.

„Es ist ein laufendes Verfahren und zu laufenden Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur in Berlin. Deswegen könne er zu dem Prozess keine Aussage treffen. Den Verbotsentscheid will der Innenminister offenbar aber auch nicht zurücknehmen. „Das Verfahren ist nicht hinfällig. Es läuft“, sagte der Sprecher.

Am Dienstag und Mittwoch hatte die mündliche Verhandlung über das noch von Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) ausgesprochene Compact-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattgefunden. Ein Urteil wurde für den 24. Juni angekündigt.

In dem Prozess geht es vor unter anderem darum, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war. Die damalige Innenministerin hatte dieses herangezogen, als sie im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagte. Begründung: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 teilweise ausgesetzt, seitdem erscheint „Compact“ vorläufig wieder.

Sollte der Prozess aus Sicht des Magazins verloren gehen, haben die Verteidiger bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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