
Die Zahl der Sorgerechtserklärungen bei Jugendämtern in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, wurden 2024 insgesamt 5.930 Sorgeerklärungen abgegeben – ein Rückgang von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6.658).
In 40 Fällen ersetzte ein Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge.
Die meisten Sorgeerklärungen verzeichnete die Landeshauptstadt Magdeburg mit 1.167 Fällen, gefolgt von Halle (Saale) mit 850 und dem Landkreis Harz mit 519. Am Jahresende 2024 bestanden zudem 2.075 Amtsvormundschaften für Minderjährige, darunter 1.889 aufgrund eines Entzugs der elterlichen Sorge.
Insgesamt 10.764 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel Beistand durch die Jugendämter, vor allem bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen. 2024 wurden in Sachsen-Anhalt 12.526 Kinder lebend geboren, davon 7.004 nichtehelich.
Im Vorjahr waren es noch 13.550 Lebendgeburten (7.795 nichtehelich).
Foto: via dts Nachrichtenagentur