EU-Kommission verklagt Portugal wegen mangelnder Umsetzung von Verbrauchsteuerrichtlinien

Die Europäische Kommission verklagt Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen fehlender Maßnahmen im Verbrauchsteuerbereich. Ein entsprechender Beschluss sei am Mittwoch gefasst worden, teilte die Brüsseler Behörde mit.

Grund dafür ist demnach, dass Portugal die Richtlinie (EU) 2020/262 und die Richtlinie (EU) 2020/1151 nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Diese Richtlinien betreffen das allgemeine Verbrauchsteuersystem und die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinien bis zum 31. Dezember 2021 vollständig in nationales Recht umzusetzen und der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mitzuteilen. Portugal habe jedoch noch keine nationalen Vorschriften zur vollständigen Umsetzung dieser Richtlinien mitgeteilt, so die Kommission.

Am 28. Januar 2022 waren zwei Aufforderungsschreiben übermittelt worden, auf die am 15. Juli 2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen folgten. Nach Mitteilung mehrerer nationaler Maßnahmen räumten die portugiesischen Behörden ein, dass einige Bestimmungen zur vollständigen Umsetzung dieser Richtlinien noch ausstünden. Portugal ist nach Angaben der EU-Kommission der einzige Mitgliedstaat, der es versäumt hat, die Bestimmungen dieser Richtlinien vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Die bisherigen Bemühungen der portugiesischen Behörden seien unzureichend, weswegen man das Land nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklage und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantrage, hieß es weiter.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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