BMI prüft weitere Vereinsverbote trotz Compact-Urteil – Dobrindt hält Option aufrecht

Das Bundesinnenministerium (BMI) erwägt trotz des gescheiterten Verbotes des Magazins „Compact“ weitere Verbotsverfügungen dieser Art.

„Natürlich schauen wir uns auch für künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Dies sei das Ziel einer genauen Auswertung des Beschlusses, mit dem am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht eine Verbotsverfügung gegen „Compact“ aufgehoben hatte. Vereinsverbote blieben „ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen“.

„Compact“-Chef Jürgen Elsässer hatte wiederholt angekündigt, nach Aufhebung des Verbotes eine Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich gegen die Bundesregierung zu prüfen. Diesbezüglich blieb das Innenministerium am Mittwoch zurückhaltend: Die Frage nach Schadenersatz sei „eine hypothetische Frage“, sagte der Sprecher auf dts-Anfrage.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bei seiner Urteilsbegründung die Blattmacher von „Compact“ zwar scharf kritisiert und argumentiert, das manche Texte, wie das unkritisch verbreitete „Remigrationskonzept“, gegen die Menschenwürde verstießen, außerdem sei „Compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung. Das Vereinsgesetz sei daher prinzipiell anwendbar. Die vom Innenministerium vorgelegten Beispiele reichten aber für ein Verbot nicht aus. Manche Äußerungen ließen sich auch als „überspitzte Kritik“ lesen, und auch polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit schließlich gedeckt, so die Richter.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Begründung: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Der neue Innenminister Dobrindt führte das Verfahren nahtlos fort.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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