Mietpreisbremse bis 2029 verlängert: Schutz für Mieter vor steigenden Kosten

Der Deutsche Bundestag hat die Mitpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten am Donnerstag auch die Fraktion der Grünen für die Verlängerung. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, während die Linken-Fraktion sich enthielt.

Die Mietpreisbremse ermöglicht es Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, wenn die Miete in dem betroffenen Gebiet deutlich stärker steigt als im bundesweiten Durchschnitt oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt. In den ausgeschriebenen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

„Mieter brauchen einen Schutz vor einem ungebremsten Mietanstieg“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Deshalb haben wir keine Zeit verloren und die Verlängerung sehr zügig beschlossen. Im Koalitionsvertrag haben wir weitere Änderungen im Mietrecht fest vereinbart.“ Hubig kündigte an, weitere Pakete zum besseren Mieterschutz auf den Weg bringen, „zum Beispiel zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und zur Ausweitung der Regelungen über Schonfristzahlungen“.

Die Linke kritisierte die Mitpreisbremse als unzureichend. „Wenn die Bundesregierung sich schon weigert, einfache und wirkungsvolle Lösungen wie den Mietendeckel einzuführen, muss sie wenigstens die Mietpreisbremse scharf stellen“, sagte Linken-Chef Jan van Aken. „Dafür brauchen wir Mietspiegel, die alle Mieten in der Gegend betrachten und nicht nur die in den letzten Jahren neu abgeschlossenen Mieten. Denn so treiben die steigenden Mieten der jüngsten Zeit die zukünftigen Mieten weiter nach oben.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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