DStGB warnt vor Grenzöffnung für Asylbewerber ohne einheitliche EU-Rechtsprechung

Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat vor einer Öffnung der Grenzen für Asylbewerber gewarnt, sollten weitere Gerichte Zurückweisungen für illegal erklären.

Urteile wie das aus Berlin könnten „nicht maßgeblich“ sein, denn zu den Zurückweisungen von Asylbewerbern aus anderen EU-Ländern „braucht es eine einheitliche Rechtsprechung auf europäischer Ebene“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Daher sollte Innenminister Alexander Dobrindt an den Zurückweisungen festhalten, bis es diese Klarheit gibt, und die Grenzen nicht wieder öffnen, sollte es weitere Entscheidungen wie die aus Berlin geben – auch wenn die Diskussion immer wieder aufkommen wird.“

„Wir plädieren dafür, konsequent zu bleiben“, so Berghegger, „denn die Kommunen sind am Limit.“ An den Zurückweisungen müsse zumindest so lange festgehalten werden, bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt würden. „Es geht auch um die Signalwirkung, damit sich weniger Menschen auf den Weg nach Europa und Deutschland machen, die keine realistische Chance haben, Asylschutz zu erhalten.“

Man sehe zwar, dass die Zuzugszahlen in den letzten Wochen und Monaten sinken. Das sei gut so. „Aber es sind viele Jahre lang sehr viele Asylbewerber zu uns gekommen, und die Allermeisten sind noch da. Von einer Entlastung kann daher noch keine Rede sein“, so der DStGB-Chef. „Also: Die Zahlen müssten dauerhaft niedrig bleiben, bis die sogenannte Migrationswende für die Kommunen wirklich spürbar wird.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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