
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Außerdem wurde ein Gesetzentwurf für die Verteilung der neuen „strukturellen Verschuldungsspielräume“ auf die Länder und zur Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung beschlossen, teilte das Finanzministerium mit.
Mit dem erstgenannten Gesetzentwurf soll der 100 Milliarden Euro umfassende Teil des Sondervermögens des Bundes umgesetzt werden, der den Ländern und Kommunen für Investitionen zur Verfügung gestellt wird. Damit könne „vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit investiert werden“, so das Ministerium.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf erhalten die Länder insgesamt denselben strukturellen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse wie der Bund, sodass die Länder künftig einen deutlich größeren Haushaltsspielraum besitzen.
„Heute haben wir im Bundeskabinett die Regelungen auf den Weg gebracht, mit denen der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung stellt“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Damit stärken wir unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen.“
Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
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