Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisiert Kölner Urteil im Missbrauchsfall scharf

Der in Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller hat das zivilrechtliche Urteil des Landgerichts Köln im Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln scharf kritisiert.

Das „Anmaßende und Skandalöse“ an dem Urteil liege darin, dass das Gericht „säkulare Parameter an den religiös konnotierten amtlichen Dienst des katholischen Priesters“ anlege und kirchenrechtliche Gutachten nicht folge, sagte Schüller der „Kölnischen Rundschau“. Das Gericht missachte die katholische Lehre und folge damit den Anwälten des Erzbistums, „die – und das ist für mich der zweite Skandal – eine nicht katholische Auffassung über das Priestertum vorgetragen haben“.

Weiter sagte Schüller: „Seit 40 Jahren bilde ich Priester aus und sage den jungen Männern, dass sie sich in eine ganzheitliche Hingabe begeben, 24 Stunden am Tag in der Nachfolge Christi. Und jetzt erfahren wir von Anwälten des Erzbistums, dass Priester einen Privatbereich haben, in dem sie machen können, was sie wollen, und in dem eine Aufsichtspflicht des Erzbistums entfällt.“

Im konkreten Fall könne man zwar darüber streiten, wie weit die Sorgfaltspflicht des Erzbistums Köln gehe. „Aber man darf nicht wie das Kölner Gericht die Eigenheiten des Priesteramts komplett ignorieren. Es muss vielmehr die religiösen Normen beachten und mit den staatlichen Normen korrelieren.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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