CDU/CSU-Fraktion berät über Verfassungsrichter-Kandidatin Brosius-Gersdorf und Abtreibungsdebatte

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt am Freitagmorgen um 8 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen, um den internen Konflikt über die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, zu klären. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben) unter Berufung auf führende Fraktionskreise. Begründet wird dies mit der Debatte um Brosius-Gersdorfs liberale Positionen zum Thema Abtreibung.

Zwar setzt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) darauf, dass es bei der Abstimmung über drei Richter-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht am Freitag im Bundestag eine Mehrheit geben wird; Brosius-Gersdorf ist eine davon. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärte, sie sei „eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“. Allerdings gebe es in der Fraktion „unterschiedliche Meinungen“ über die Juraprofessorin, verlautet aus den Fraktionskreisen. Das habe man in der Fraktionssitzung am Montag deutlich gesehen.

Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken – oder der AfD. Gelingt dem Bundestag die Wahl von Verfassungsrichtern nicht, kann stattdessen der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe besetzen. Dort erreichen die Landesregierungen, an denen lediglich Union, SPD, Grünen und FDP beteiligt sind, auch weiterhin allein eine Zweidrittelmehrheit.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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