
Sachsen hat die Regeln für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen des Bundes vereinfacht. Das teilte das sächsische Wirtschaftsministerium mit.
Betroffene Unternehmen erhalten nun eine zinsfreie Rückzahlungsfrist von sechs Monaten. Anschließend können sie zwischen verschiedenen Ratenmodellen mit Festzinsen wählen.
Wirtschaftsminister Dirk Panter betonte, dass damit Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmer geschaffen werden soll.
Niemand solle finanziell überfordert werden und Existenzängste haben, sagte er. In Härtefällen können Rückforderungen sogar ganz erlassen werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Die neuen Regelungen gelten ab sofort für noch nicht beglichene Forderungen.
Hintergrund sind die während der Pandemie ausgezahlten Hilfen, von denen allein in Sachsen rund 98.000 Unternehmen profitierten. Der Bund stellte dafür etwa 2,9 Milliarden Euro bereit.
Aktuell sind in Sachsen noch etwa 29.000 Rückforderungen offen. Betroffene können sich bei der Sächsischen Aufbaubank über die neuen Möglichkeiten informieren.
Foto: via dts Nachrichtenagentur