
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die AfD-Stadtratsfraktion erneut verpflichtet, ein ausgeschlossenes Mitglied vorläufig wieder aufzunehmen. Der Beschluss vom 10. Juli gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, teilte das Gericht mit.
Der Betroffene muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Beschwerdefrist eine Klärung des Rechtsstreits herbeiführen, sonst verliert der Beschluss seine Wirkung.
Das Gericht sieht nach einer summarischen Prüfung keinen ausreichenden Grund für den erneuten Ausschluss des Mitglieds am 13. Juni. Die von der Fraktionsmehrheit vorgebrachten Gründe, darunter ein angeblich zerstörtes Vertrauensverhältnis, seien nicht ausreichend belegt.
Zudem habe die Fraktion weder die beanstandeten Vorgänge aufgeklärt noch einen vorgesehenen Schlichtungsversuch unternommen.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Dieses hatte bereits in einem früheren Beschluss zum ersten Ausschluss ähnliche Bedenken geäußert.
Die AfD-Fraktion in Chemnitz muss das Mitglied nun vorläufig mit allen Rechten und Pflichten wieder an der Fraktionsarbeit teilnehmen lassen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur