OLG Frankfurt verbietet Deutsche Bahn die Pflichtangabe von E-Mail und Handynummer für Sparpreistickets

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG Verbraucher nicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets zwingen darf.

Das Gericht urteilte am Freitag, dass diese Datenverarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße, da sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.

Die Bahn hatte bis Dezember 2024 den Erwerb dieser Tickets von der Angabe persönlicher Daten abhängig gemacht, selbst beim Kauf am Schalter. Das Gericht sah darin keine freiwillige Einwilligung der Kunden, sondern einen unzulässigen Zwang. Die digitale Ticketform diene vor allem unternehmensinternen Zwecken wie Werbung oder Kundenbindung, nicht aber dem Kerngeschäft der Beförderung.

Das Urteil ist rechtskräftig und betrifft den Vertrieb der günstigen Bahntickets. Die Richter betonten, dass Unternehmen den Zugang zu ihren Leistungen mit möglichst wenigen personenbezogenen Daten ermöglichen müssen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    BYD-Vizechefin kritisiert EU-Local-Content-Quote für E-Autos als schwer umsetzbar

    Die Vizechefin des chinesischen Elektroautoherstellers BYD, Stella Li, hat die geplante Local-Content-Quote der Europäischen Union scharf kritisiert.Die vorgesehene Regelung sei eine „recht verrückte Regulierung“, „schwer umsetzbar“ und werde vielen Unternehmen…

    Unionsfraktion warnt vor neuer Schuldenbremse-Aussetzung wegen Iran-Krise

    Die Unionsfraktion im Bundestag warnt eindringlich davor, den Iran-Krieg als Anlass für eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse zu nutzen.„Das Spekulieren über neue Schulden darf nicht zum selbstverständlichen Reflex werden, wenn…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert