Bundesgesundheitsministerium zahlt 88 Millionen Euro für Anwaltskosten in Maskenprozessen

In den Gerichtsverfahren zu den Einkäufen von Coronamasken hat das Bundesgesundheitsministerium seit 2020 knapp 90 Millionen Euro für Rechtsberatung an Kanzleien bezahlt. Das teilte das Ministerium dem Wirtschaftsmagazin Capital mit. Konkret bezifferte es die Kosten auf 88 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben beschäftigt das Ministerium in den mehr als 80 Verfahren aktuell fünf verschiedene Kanzleien.

Wie Capital unter Berufung auf Prozessbeteiligte berichtet, hat das Gesundheitsministerium in den seit 2020 laufenden Prozessen, in denen Maskenhändler gegen den Bund klagen, wiederholt seine Anwaltskanzleien ausgewechselt. In einigen der Verfahren hat das Gesundheitsministerium bereits zum zweiten oder sogar dritten Mal seine Kanzlei ausgetauscht und damit zusätzliche Kosten verursacht.

In mehreren Verfahren mit hohem Streitwert vor dem Oberlandesgericht Köln fiel nur durch die zwischenzeitliche Mandatsaufnahme der neuen Kanzlei eine Geschäftsgebühr in sechsstelliger Höhe an. Auf Fragen von Capital zu den wiederholten Wechseln seiner Anwälte teilte das Gesundheitsministerium mit, es äußere sich nicht zu „einzelnen Mandatierungen von Anwaltskanzleien“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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