Bundeswehr-Beschaffung wird schneller: Neue Gesetze erleichtern Vergabe bis 2035

Beschaffungen für die Bundeswehr sollen künftig schneller und einfacher vonstattengehen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesverteidigungsministeriums auf den Weg.

Mit dem Kabinettsentwurf soll durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt werden. Darüber hinaus sind im Luftverkehrsgesetz planungsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit militärischen Luftverteidigungsradaranlagen und für militärische Flugplätze vorgesehen.

Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr zu erleichtern und zu beschleunigen wurde der Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes gegenüber der Fassung von 2022 von dem Begriff der Militärausrüstung auf alle Bedarfe der Bundeswehr ausgeweitet und die Laufzeit der Erleichterungen bis Ende 2035 verlängert. Umfasst sind neben reiner Militärausrüstung nun auch alle zivilen Bedarfe der Bundeswehr wie zum Beispiel Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa der Neubau und die Instandhaltung von Kasernen.

Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorgesehen. Die Bedarfsdeckung sowohl durch innovative als auch marktverfügbare Leistungen wird ebenso gefördert wie Beschaffungen für und mit Partnernationen. Zudem sind planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.

„Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Beschaffung für die Bundeswehr massiv beschleunigt und mehr Großprojekte in Auftrag gegeben als je zuvor“, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung von Planung und Beschaffung nehme man noch einmal Tempo auf: „So werden künftig Direktvergaben von Aufträgen schneller und häufiger möglich sein, zum Beispiel wenn wir gemeinsam mit unseren Partnern interoperable Systeme beschaffen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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