Kommunen fordern vollständige Kostenübernahme für ukrainische Geflüchtete durch Bund und Länder

Die Kommunen sind nach Aussagen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nicht in der Lage, die Kosten für ukrainische Geflüchtete zu übernehmen, wenn diese wieder aus dem Bürgergeld hinausgenommen würden.

Wenn es diesen erneuten Rechtskreiswechsel geben sollte, erwarte der DStGB, dass Bund und Länder die Kommunen bei den anfallenden Kosten komplett entlasten, sagte DStGB-Präsident Ralph Spiegler den Partnerzeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Dienstagsausgaben). „Es darf nicht nur eine Kostenbeteiligung geben, sondern braucht eine komplette, dauerhafte Übernahme der Kosten durch Bund und Länder.“

Grundsätzlich unterstütze seine Organisation, dass ukrainische Geflüchtete Asylbewerberleistungen erhalten sollen. Wichtig sei aber, dass es hier nicht zu einer administrativen Überbelastung der Kommunen komme und keine Rückabwicklungen notwendig würden. „Einen Wechsel von Bürgergeld zum Asylbewerberleistungsgesetz mit dem verbundenen Wechsel der Zuständigkeit zwischen Behörden halten wir nicht für zielführend.“ Der administrative Aufwand wäre unvertretbar hoch, so Spiegler. „Wir müssen stattdessen die Anstrengungen erhöhen, ukrainische Flüchtlinge schneller als bisher in Arbeit zu bringen“, so der DStGB-Präsident, der auch Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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