Landessozialgericht: Jobcenter dürfen zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit.

Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten, was zu einer Überzahlung von 3.600 Euro führte.

Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristischer Laie die Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen. Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst recht gegeben, da das Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige. Das Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung nun und betonte, dass auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien.

Die Richter verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen. Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Israelischer Botschafter verteidigt Luftangriff auf Journalisten

    Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, hat die Tötung des Al-Dschasira-Mitarbeiter Anas al-Sharif durch einen gezielten Luftangriff verteidigt und dem Sender sowie dem Journalisten selbst „Aufhetzung“ seit dem Hamas-Überfall…

    Kulturstaatsminister Weimer verteidigt Merz-Entscheidung zu Israel-Waffenhilfe

    Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat die Entscheidung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die Waffenhilfe für Israel herunterzufahren, gegen Kritik auch in den eigenen Reihen verteidigt. „Innerhalb Europas ist die Bundesregierung, insbesondere…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert