Landessozialgericht: Jobcenter dürfen zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit.

Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten, was zu einer Überzahlung von 3.600 Euro führte.

Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristischer Laie die Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen. Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst recht gegeben, da das Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige. Das Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung nun und betonte, dass auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien.

Die Richter verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen. Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Zeckenstiche 2024: 24 Todesfälle in Deutschland – Borreliose und FSME im Vergleich

    24 Menschen in Deutschland sind im Jahr 2024 an den Folgen eines Zeckenstichs gestorben. 15 Todesfälle waren auf eine Borreliose zurückzuführen und neun auf eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), wie das Statistische…

    Duale Berufsausbildung 2025: Rückgang der Neuverträge auf 461.800, Frauenanteil in freien Berufen steigt

    Im Jahr 2025 haben rund 461.800 Auszubildende in Deutschland eine duale Berufsausbildung begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen am Dienstag mitteilte, waren das 2,8 Prozent oder 13.300…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert