AfD reicht Verfassungsbeschwerde gegen Verdachtsfall-Einstufung ein

Die AfD hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen die „Verdachtsfall“-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht.

Der Antrag an das Bundesverfassungsgericht sei „umfangreich begründet“, teilte die AfD mit. Gerügt würden „mehrere Grundrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Verfassungsvorgaben wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter“, hieß es.

Mit einem am 22. Juli verkündeten Beschluss hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es im Verfahren um die Einstufung der AfD als sogenannter „Verdachtsfall“ der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abhelfen werde (BVerwG 6 B 23.24). Ursprünglich ging es dabei um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW mit Sitz in Münster.

„Die Entscheidung des OVG NRW in Münster kann in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben, zumal sie letztlich selbst einen erheblichen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit unserer Mitglieder bedeutet und legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktionierte“, ließen sich die AfD-Chefs Tino Chrupalla und Alice Weidel am Donnerstag in einer schriftlichen Erklärung zitieren.

„Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten.“ Die AfD werde „alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“, hieß es in der Mitteilung der AfD-Spitze.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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