Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat den Oberbürgermeister der Stadt angewiesen, eine aus drei Personen bestehende AfD-Stadtratsfraktion mit allen Rechten zu behandeln. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die 5. Kammer erließ eine einstweilige Anordnung, nach der die Gruppe weiterhin als Fraktion anerkannt werden muss.
Hintergrund ist ein monatelanger Streit innerhalb der AfD-Fraktion. Der jetzige Fraktionsvorsitzende war mehrfach ausgeschlossen worden, konnte sich aber gerichtlich durchsetzen.
Daraufhin traten am 31. Juli 13 Mitglieder aus und gründeten eine neue Fraktion mit fast gleichem Namen. Die verbliebenen drei Stadträte – zwei AfD-Mitglieder und eine parteilose Stadträtin – führten die Arbeit der bisherigen Fraktion fort.
Der Oberbürgermeister hatte der verkleinerten Gruppe am Montag den Fraktionsstatus aberkannt, mit Verweis auf die Fraktionsgeschäftsordnung.
Das Gericht sah dies jedoch als nicht zulässig an, da die Auslegung der Geschäftsordnung nicht Sache der Stadtverwaltung sei. Zudem kritisierte das Gericht den späten Zeitpunkt der Aberkennung kurz vor der für Mittwoch geplanten Neubesetzung der Ausschüsse.
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