Deutschland und Frankreich wollen Europas Wettbewerbsfähigkeit mit neuer Wirtschaftsagenda stärken

Die Regierungen von Deutschland und Frankreich haben sich im gemeinsamen Ministerrat in Toulon am Freitag auf eine Wirtschaftsagenda geeinigt. Das erklärte Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

Die Industrie soll durch niedrige Strompreise unterstützt werden. Insbesondere CO2-intensive Industrien sollen durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus beim Export nicht benachteiligt werden, vereinbarten die Minister. Im EU-Emissionshandel, bei dem eine begrenzte Anzahl an Luftverschmutzungsrechten versteigert wird, sollen die Preise stabil gehalten werden. Dabei soll bedacht werden, dass der EU-Emissionshandel ein volumenbasiertes System ist – also eine Erhöhung der Zertifikatemenge zur Senkung des Preises auch zu mehr klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre führen würde. Gemeinsam sollen mögliche zusätzliche Anreize für nachhaltige Produkte, wie etwa Labels und Nachhaltigkeitskriterien, erkundet werden.

Mit einem Gipfel zur digitalen Souveränität am 18. November sollen Investitionen in bestimmte Technologien angestoßen werden. Als besonders wichtige Technologien für die digitale Souveränität Europas benennt der Ministerrat Künstliche Intelligenz, Quantencomputing sowie die Raumfahrt. Deutschland und Frankreich wollen im Bereich der digitalen Infrastrukturen sowie beim Cloud-Computing vorankommen, um Risiken zu verringern. Auch die Batterie-Branche in Europa soll gestärkt werden.

Im Energiebereich wollen sich die beiden Länder eng über den möglichen Bau eines neuen Strom-Interkonnektors abstimmen. Zudem soll der Aufbau des südwestlichen Wasserstoff-Korridors zügig realisiert werden. Auch beim EU-Rechtsakt über den Kohlenstoff-Fußabdruck von Batterien will man eine gemeinsame Position vertreten.

Der europäische Binnenmarkt soll vertieft werden, indem eine neue europaweite Unternehmensform geschaffen wird. Deutschland und Frankreich wollen die EU-Kommission auffordern, EU-Gesetzgebung zu vereinfachen und insbesondere Unternehmen mit 250 bis 1.000 Arbeitnehmern zu entlasten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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