Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Nationalparkverordnung für die Sächsische Schweiz in weiten Teilen für rechtmäßig erklärt. Die Gemeinde Lohmen hatte gegen die 2003 erlassene Verordnung des Umweltministeriums geklagt, doch das Gericht bestätigte den Schutzstatus von Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet.‘
Allerdings stellten die Richter fest, dass Regelungen zum FFH- und Vogelschutz sowie zur bemannten Luftfahrt wegen Formfehlern unwirksam sind.
Auch einige Gebietsabgrenzungen an einzelnen Flurstücken müssen überprüft werden.‘
Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch kündigte an, die beanstandeten Regelungen nach Rechtskraft der Entscheidung zu überprüfen. Er will zudem den Dialog mit den Kommunen suchen, um Schutz, Tourismus und gemeindliche Entwicklung gemeinsam zu gestalten, wie das Ministerium mitteilte.
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