VDA-Präsidentin Müller fordert Technologieoffenheit statt Verbrenner-Verbot beim Autogipfel

Die Präsidentin des Verbands der deutschen Automobilindustrie, Hildegard Müller, will auf dem vom Koalitionsausschuss vereinbarten Autogipfel über das Verbrenner-Aus sprechen. Der Standort Deutschland sei international immer weniger wettbewerbsfähig, sagte Müller dem TV-Sender „Welt“ am Donnerstag.

Lähmend wirkten die teuren Energiekosten, die Steuerabgaben, die hohen Arbeitskosten und die Bürokratie. „Und halt auch eine Ein-Technologie-Politik, die die Kompetenzen, die wir haben, zum Beispiel bei Hybriden oder auch im Verbrenner mit modernen Kraftstoffen, CO2-neutralen Kraftstoffen eben nicht wirken lässt“, so Müller. Es werde daher „nötig sein, drängend in Richtung Brüssel zu arbeiten“. Dort liege „zumindest für die Klimaziele und für die Frage von Flottenregulierung der entscheidende Schlüssel“. Man müsse „in Richtung Brüssel mit einer starken Stimme aus Deutschland heraus auch auftreten“, forderte Müller.

Sie zeigte sich davon überzeugt, dass weltweit mehrere Antriebe zum Klimaziel führen werden. „Es geht nicht darum, Klimaziele nicht zu erfüllen, aber mehr technologische Optionen geben gerade auch dem deutschen Standort zum Beispiel mehr Chancen, mehr Möglichkeiten. Wir haben hier die Kompetenzen, wir haben die Arbeitnehmer, wir haben die Werke. Und deshalb muss ein Umdenken erfolgen“, sagte sie.

Die Europäische Union hat keine Antriebstechnologien verboten, sondern CO2-Grenzwerte erlassen, die von Verbrennern ab 2035 nicht erfüllt werden können. Aktuell dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der Wert wird schrittweise abgesenkt, 2035 soll er auf null Gramm pro Kilometer fallen.

Die Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets der Europäischen Union, mit dem die EU von einem Pfad für eine Erderhitzung von über vier Grad Celsius auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt in einem 140-seitigem Gutachten klargestellt, dass die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze international völkerrechtlich bindend ist – und dass Staaten bei einer Überschreitung verklagt werden können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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