
Die sachsen-anhaltische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgelegt. Wie das Kabinett in Magdeburg mitteilte, sollen damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch einen digitalen Pflegeplatzfinder entlastet werden.
Die Neuregelung sieht vor, dass Pflegeheime verpflichtet werden, verfügbare Kurz- und Langzeitpflegeplätze zu melden.
Die gemeldeten Daten werden in einem öffentlich zugänglichen Portal gebündelt, das kostenlos per App oder im Web abrufbar sein soll. Das ‚Kompetenzzentrum Pflege digital‘ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird den Aufbau und die Betreuung des Portals übernehmen.
Für die Finanzierung hat der Landeshaushalt bereits Vorsorge getroffen.
Weitere Änderungen betreffen die Ergänzung der Qualitätsanforderungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung, die Aufnahme weiterer Fachkräfte in der Eingliederungshilfe sowie die Verlängerung der Regelprüfungen stationärer Einrichtungen von einem auf zwei Jahre bei geringen Mängeln. Der Gesetzentwurf soll nach Anhörung und zweiter Kabinettssitzung im Dezember den Landtag erreichen.
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