Geplante EU-Sanktionen treffen Israels Handelsprivilegien

Nach der Ankündigung weitreichender Sanktionen gegen Israel durch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die EU-Kommission die Pläne konkretisiert.

Unter anderem schlage man vor, bestimmte handelsbezogene Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel auszusetzen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Israels Einhaltung von Artikel 2 des Abkommens habe man zuvor überprüft. Die Überprüfung habe ergeben, dass Maßnahmen der israelischen Regierung wesentliche Elemente in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und demokratische Prinzipien verletzten. Die EU sei daher berechtigt, das Abkommen einseitig auszusetzen.

Die vorgeschlagene Aussetzung betrifft die Kernbestimmungen des Handelsabkommens, was bedeutet, dass Importe aus Israel ihren bevorzugten Zugang zum EU-Markt verlieren würden. Diese Waren würden dann mit Zöllen belastet, die für jedes andere Drittland ohne Freihandelsabkommen mit der EU gelten. Zusätzlich zu den Handelsmaßnahmen plant die EU Sanktionen gegen „extremistische Minister“ der israelischen Regierung und gewalttätige Siedler.

Die Kommission setzt auch ihre bilaterale Unterstützung für Israel aus, mit Ausnahme der Unterstützung für die Zivilgesellschaft und Yad Vashem. Diese Maßnahmen betreffen zukünftige jährliche Zuweisungen zwischen 2025 und 2027 sowie laufende institutionelle Kooperationsprojekte mit Israel.

„Die schrecklichen Ereignisse, die sich täglich in Gaza abspielen, müssen aufhören“, sagte von der Leyen. „Es muss einen sofortigen Waffenstillstand geben, uneingeschränkten Zugang für alle humanitären Hilfsgüter und die Freilassung aller von der Hamas festgehaltenen Geiseln.“

Die Entscheidung über die Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen muss vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Ob es dafür genug Unterstützung in der EU gibt, ist noch unklar.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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