Bundesregierung prüft Nutzung russischer Vermögen für Ukraine – rechtliche Bedenken bleiben

Die Bundesregierung bleibt bei der Nutzung eingefrorener russischer Guthaben zur Unterstützung der Ukraine weiter zurückhaltend – lehnt dies aber auch nicht mehr völlig ab. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Agnieszka Brugger, hervor, über welche die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montagsausgabe) berichtet.

Dabei teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Bundesregierung sich innerhalb der G7 konstruktiv an der Prüfung beteilige, „wie russisches Staatsvermögen rechtssicher noch weitergehender für die Unterstützung der Ukraine genutzt werden kann“. Allerdings werden dann auch die Argumente dagegen angeführt, die bislang die Ablehnung eines solchen Schrittes begleitet hatten: Es gelte dabei „entscheidende rechtliche, finanzielle und politische Folgen mitzudenken und abzuwägen“, heißt es in der Antwort, „etwa die Frage der Staatenimmunität, Haftungsrisiken sowie potenzielle Kapitalmarktauswirkungen“. Eine weitergehende Nutzung könne „nur auf einer finanzpolitisch und rechtlich soliden Grundlage erfolgen“.

„Wladimir Putin kann man nicht mit Bürokratie und Bedenken besiegen“, sagte Brugger nun der FAZ. Nach über drei Jahren des brutalen Kriegs in der Ukraine sei die Bundesregierung immer noch nicht weiter. „Russland muss für seine Verbrechen auf alle Ebenen zur Verantwortung gezogen werden“, so Brugger. „Statt ewig zu prüfen, ob man es eigentlich will, sollte man schnell einen Weg finden, wie es geht.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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