Steuerfreie Überstundenzuschläge aufgeschoben – Finanzministerium stellt Gesetzentwurf ohne geplante Regelung vor

Die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen wird doch nicht so schnell umgesetzt wie bisher gedacht. Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium die Regelung zusammen mit der so genannten Aktivrente auf den Weg bringen. Doch in einem neuen Gesetzentwurf fehle das Vorhaben nun, berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise.

Der Vorgang sorgt für Ärger in der Koalition. Erst vor zwei Wochen war ein Entwurf des „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ öffentlich geworden. Der beinhaltete noch die Aktivrente und die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge. Ein neuer Entwurf des Finanzministeriums, der sich derzeit in der sogenannten Frühkoordinierung der Bundesregierung befindet, beinhalte nur noch die Aktivrente, die nun als „Aktivbonus“ bezeichnet werde, hieß es. Die steuerfreien Überstundenzuschläge seien nicht mehr Bestandteil.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte auf Anfrage, man werde zum Aktivbonus „in Kürze“ einen Gesetzentwurf vorlegen. Bei den steuerfreien Überstundenzuschlägen verwies sie hingegen nur darauf, dass diese im Koalitionsvertrag vereinbart seien. Bei deren Umsetzung werde man sich eng mit den Sozialpartnern abstimmen, sagte die Sprecherin. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften hatten sich in der Vergangenheit skeptisch zu dem Vorhaben gezeigt.

Die Union will weiterhin Aktivrente und die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gemeinsam zum Jahresbeginn 2026 einführen. „Wir erwarten, dass es umgesetzt wird“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU). Insofern sei man „verwundert“, wenn die Regelung zu den steuerfreien Überstundenzuschlägen nicht mehr Bestandteil des Gesetzentwurfs sein sollte.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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