Der Freistaat Sachsen hat seine Wohneigentumsförderung für Familien mit wichtigen Verbesserungen neu aufgelegt. Das sächsische Kabinett hatte bereits am 23. September die Neufassung der Förderrichtlinie beschlossen, wie das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung am Dienstag mitteilte.
Ab dem 10. Oktober können Familien wieder staatliche Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen.
„Wir tun in Sachsen wirklich viel für die Wohnraumförderung im Mietwohnungsbereich“, sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU). „Es ist mir wichtig, auch beim Wohneigentum zu unterstützen.“
Zur Neufassung erklärte sie: „Wir haben das Programm gezielt weiterentwickelt: Es ist jetzt einfacher in der Handhabung, komplett digitalisiert, sozial gerechter bei der Zinshöhe und erstmals auch offen für gemeinschaftliche Wohnprojekte.“
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Förderung von gemeinschaftlichen Bauprojekten, die Berücksichtigung auch nach der Darlehensbewilligung geborener Kinder, entfallene Wohnflächengrenzen sowie eine reduzierte Eigenkapitalanforderung von nur noch zehn Prozent. Das Förderdarlehen beträgt in der Regel 80.000 Euro.
Für 2025 stehen 34 Millionen Euro bereit, für 2026 voraussichtlich 55 Millionen Euro.
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