In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr 804 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Das teilte das Statistische Landesamt mit.
Damit machten Fahrerflucht-Fälle 18,3 Prozent aller Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr aus.
Von 2015 bis 2024 wurden insgesamt 8.460 Verurteilungen wegen Fahrerflucht registriert, wobei in den meisten Fällen Geldstrafen verhängt wurden. Nur in 130 Fällen kam es zu Freiheitsstrafen.
Besonders auffällig ist der Geschlechterunterschied: Nahezu drei Viertel aller Verurteilungen betrafen Männer.
Bei Freiheitsstrafen war der Unterschied noch ausgeprägter – von neun Verurteilungen im Jahr 2024 entfielen acht auf Männer. Am häufigsten wurden Männer ab 80 Jahren wegen Fahrerflucht verurteilt, gefolgt von den 30- bis unter 40-Jährigen und den 70- bis unter 80-Jährigen.
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