Vaterschaftsanfechtung: Bundeskabinett beschließt Neuregelung für leibliche Väter

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Rechte leiblicher Väter zu stärken, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Er soll ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Verfassungsverstoß beheben und das Recht der Vaterschaftsanfechtung neu regeln“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig. „Wichtig ist uns dabei eine ausgewogene Lösung. Die Interessen aller Betroffenen müssen Berücksichtigung finden.“ Das Kindeswohl stehe dabei im Zentrum. „Wenn ein Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat, dann soll das bei der Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater auch künftig ins Gewicht fallen.“ Gleichzeitig eröffne man leiblichen Vätern neue Möglichkeiten, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen das Elterngrundrecht des leiblichen Vaters verletzen. Die fraglichen Regelungen sehen vor, dass ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht erfolgreich anfechten kann, wenn zwischen dem Kind und diesem anderen Mann eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anerkennungssperre während eines laufenden Verfahrens und differenzierte Anfechtungsregelungen vor. Zudem soll leiblichen Vätern eine „zweite Chance“ zur Wiederaufnahme des Anfechtungsverfahrens gegeben werden. Eine Anerkennung der Vaterschaft soll auch ohne Anfechtung möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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