Polen übernimmt Zuständigkeit für Somalier nach Dublin-Verfahren mit Deutschland

Für einen von drei somalischen Asylbewerbern, über die es Streit zwischen Berlin und Warschau um die Zuständigkeit gegeben hat, übernimmt Polen nun doch die Verantwortung. Das berichtet die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Der Mann soll nun abgeschoben werden.

Die Sprecherin sagte: „Im Dublin-Verfahren eines der beiden männlichen somalischen Antragsteller hat die polnische Asylbehörde dem deutschen Übernahmeersuchen im Oktober 2025 zugestimmt“. Der Asylantrag des Mannes sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig abgelehnt worden, die Abschiebung nach Polen sei angeordnet. Zuständig für die Durchführung ist das Land Berlin.

In den beiden anderen Fällen – ein weiterer Mann und eine Frau aus Somalia – lehnte Polen eine Übernahme ab – trotz einer Remonstration des Bamf. Das Innenministerium teilte mit: „Bei der Zustimmung zu Übernahmeersuchen handelt es sich um ein im Rahmen der Dublin-III-Verordnung regulär vorgesehenes und etabliertes Verfahren.“

Außenpolitiker Knut Abraham (CDU), Koordinator für die deutsch-polnischen Beziehungen, begrüßt das Entgegenkommen Polens: „Mehr davon“, sagt er der „Bild“. „Das ist ein gutes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen – auch in schwierigen Bereichen wie der Migration.“

Die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen finden am 1. Dezember in Deutschland statt. Die Tagesordnung werde derzeit noch zwischen Kanzleramt, Auswärtigem Amt und weiteren Ressorts abgestimmt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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