SPD-Parteivorstand erklärt Mitgliederbegehren gegen Bürgergeldreform für zulässig

Der SPD-Parteivorstand hat das Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeldreform für zulässig erklärt. Damit ist der Weg zu einem offiziellen Mitgliederbegehren eröffnet, wie aus einem Beschlussvorschlag hervorgeht, über den der „Spiegel“ berichtet.

Die Initiatoren fordern den SPD-Vorstand auf, sich gegenüber der Bundestagsfraktion und den Mitgliedern dafür einzusetzen, dass „keine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld erfolgt“. Hierzu zähle etwa, dass Betroffenen Leistungen wie Wohngeld oder Kostenübernahme der Krankenversicherung nicht entzogen werden dürften und „dass das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum nicht durch Sanktionen unterschritten wird“.

Der Parteivorstand solle zudem darauf hinwirken, dass das Bürgergeld zu einer „armutsfesten Grundsicherung“ weiterentwickelt werde. Dafür brauche es „bessere Unterstützung, Qualifizierung, Coaching und psychosoziale Hilfe“. „Neoliberalen sowie rechtspopulistischen Forderungen“ müsse die SPD-Führung eine Absage erteilen, indem sie Debatten „über vermeintliche `Arbeitsverweigerung` entgegentritt“. Stattdessen gelte es, die Diskussion auf die Ursachen von Armut und „reale Probleme wie den Niedriglohnsektor, Wohnungsmangel und Bildungsungleichheit“ zu lenken.

SPD-Mitglieder können auf einer internen Plattform nun darüber abstimmen, ob sie dem Vorschlag zustimmen. Sollte sich innerhalb von zwei Monaten ein Prozent der Mitglieder dafür aussprechen, wird ein offizielles Begehren eingeleitet. Sie sei zuversichtlich, dass dies gelingen werde, sagte Mit-Initiatorin Franziska Drohsel dem „Spiegel“. „Aus der Agenda 2010 und anderen Auseinandersetzungen in der Partei ist deutlich geworden, dass die SPD-Basis durchaus eine eigene Meinung zu dem Regierungshandeln der SPD hat und dies auch deutlich vertreten kann.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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