Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat auf Antrag Sachsens eine verpflichtende Beratung zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt gefordert. Sozialministerin Petra Köpping teilte mit, dass Menschen mit Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig eine entsprechende Beratung erhalten sollen.‘
Laut Köpping sei Erwerbstätigkeit ein zentraler Schlüssel für gesellschaftliche Integration, soziale und wirtschaftliche Teilhabe sowie die Akzeptanz von Zuwanderung.
Der Bund müsse nun eine klare Regelung schaffen, da aktuell nur anerkannte Flüchtlinge mit Grundsicherungsbedarf ein gesetzliches Beratungsangebot erhalten, während Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung davon ausgeschlossen seien.‘
Zudem bekräftigte die Konferenz die Notwendigkeit einer Reform des Sozialstaates. Köpping betonte, dass es sich um einen längerfristigen Prozess handle, bei dem die Länder maßgeblich mitwirken.
Sachsen und andere Länder würden in Kürze konkrete Änderungsvorschläge für das SGB II und SGB XII vorlegen und diese als Länderinitiative in den Bundesrat einbringen.
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