EU-Parlament beschließt abgeschwächtes Lieferkettengesetz mit höheren Schwellen für Berichtspflichten

Das Europäische Parlament hat das neue europäische Lieferkettengesetz in abgeschwächter Form auf den Weg gebracht. 428 Abgeordnete stimmten am Dienstag in Straßburg für die Pläne, bei 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen.

Mit dem Beschluss werden die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) vereinfacht, indem die Berichtspflichten reduziert und der Einfluss auf kleinere Unternehmen begrenzt wird. Die Vorgaben gelten nur noch für wenige große Unternehmen.

Zudem wird soziale und ökologische Berichterstattung nur noch von EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verlangt. Für Unternehmen außerhalb der EU wurde die Umsatzgrenze für die Berichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro festgelegt, sofern dieser Umsatz in der EU erzielt wird.

Die Sorgfaltspflichten gelten nur für große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Regelungen betreffen auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU einen Umsatz über diesem Schwellenwert erzielen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bleiben Unternehmen auf nationaler Ebene haftbar und könnten mit Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes belegt werden.

Die Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden, was allerdings reine Formsache sein sollte.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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