In Sachsen-Anhalt tritt zum Jahreswechsel ein neues Gesetz zur Verteilung von Bundesmitteln in Höhe von 2,61 Milliarden Euro in Kraft. Das teilte das Finanzministerium in Magdeburg mit.
Das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz regelt die Verwendung der Gelder, die das Land aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes erhält.
Die Mittel sind für öffentliche Infrastruktur und Wirtschaftswachstumsmaßnahmen vorgesehen und werden in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Rund 1,6 Milliarden Euro gehen als pauschale Budgets an die Kommunen zur freien Verwendung innerhalb der Bundesvorgaben.
Der Landesarm umfasst etwa eine Milliarde Euro, die fachaufgabenbezogen auf die Ministerien verteilt wurden, wovon ebenfalls die Kommunen profitieren können.
Finanzminister Michael Richter betonte, die Verteilung erfolge unbürokratisch über die Investitionsbank, sodass schnell Ergebnisse bei Bauprojekten, Straßenausbau oder digitalen Verfahren sichtbar würden. Ab dem 2. Januar können Städte, Landkreise und Gemeinden Vorhaben über die Internetseite der Investitionsbank anzeigen.
Die Förderprogramme für den Landesarm werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
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