Spahn widerspricht Steinmeier im Streit um Adenauer und ein mögliches AfD-Verbot

Jens Spahn (CDU) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorgeworfen, sich zu Unrecht auf Konrad Adenauer „als Anwalt eines Verbotsverfahren gegen die AfD“ zu berufen. „Adenauers Union kann kein Partner für diese Partei sein“, schreibt der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ anlässlich des 150. Geburtstages Adenauers am 5. Januar. Aber es gehe fehl, „Adenauer als Anwalt eines Verbotsverfahrens gegen die AfD heranzuziehen“, wie es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier getan habe.

Spahn bezog sich auf einen Beitrag Steinmeiers in der Dezember-Ausgabe der „Politischen Meinung“, einer Zeitschrift der Konrad-Adenauer-Stiftung. Steinmeier habe dies mit seinem Verweis auf das Verbot der neonazistischen „Sozialistischen Reichspartei“ 1952 unter Adenauer insinuiert, so Spahn.

Steinmeier hatte in seinem Beitrag geschrieben, Adenauer habe „eine so klare historische Orientierung, dass er Verfassungsfeinden der extremen Rechten, die sich gegen die Bundesrepublik stellten, dem Neonationalismus und der Verherrlichung des NS-Regimes in Gestalt der „Sozialistischen Reichspartei“ erfolgreich den Kampf ansagte“. Adenauer habe gesagt, die wachsame Bewahrung der Freiheit sei eine gemeinsame Aufgabe aller Staatsbürger. Dieser Satz könne auch heute „die Richtung anzeigen“, so Steinmeier.

Spahn verweist in seinem Beitrag darauf, dass die Zeiten gänzlich verschieden seien und die Bedrohungen „mindestens zum Teil“. Adenauer habe sich zudem „zuallererst dem politischen Kampf gestellt“. Der erste Kanzler habe versucht, die zersplitterten Kräfte rechts der Union in die Mitte zu ziehen. „Von ihm lernen heißt in unserer Zeit deshalb: auf die Wähler zielen“, schreibt Spahn.

Mit seinem berühmten Zitat „Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt`s nicht“, habe Adenauer einen „ur-christdemokratischen Anspruch an Politik“ formuliert. „Adenauer wusste, das beste Mittel gegen politischen Extremismus ist die Auseinandersetzung mit den Themen und Problemen, die ihn nähren“, so Spahn.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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