GEW kritisiert Jugendarrest für Schulschwänzer scharf und fordert mehr Prävention

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Praxis mehrerer Bundesländer scharf kritisiert, uneinsichtige Schulschwänzer mit Jugendarrest zu bestrafen.

„Dass Jugendliche wegen wiederholten Schulschwänzens für ein paar Tage ins Gefängnis müssen, ist im Prinzip eine schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung und außerdem, wie oft zu hören ist, weitgehend wirkungslos oder sogar kontraproduktiv“, sagte die GEW-Vorsitzende Anja Bensinger-Stolze dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Der Fokus müsse auf Prävention statt Intervention liegen und auf Pädagogik statt Strafe, forderte sie. „Um Schulabsentismus vorzubeugen, ist dreierlei notwendig: ein schulisches Präventionskonzept, eine Art `Frühwarnsystem` und eine individuelle Betrachtung der Ursachen“, sagte die GEW-Vorsitzende.

Die Zahl der Schulverweigerer hat in den vergangenen Jahren Experten zufolge zugenommen. Besonders betroffen sind demnach Kinder aus sogenannten bildungsfernen und benachteiligten Familien.

In Deutschland landen jedes Jahr Hunderte Schüler im Jugendarrest. Niedersachsen ist bundesweit Spitzenreiter. Nirgendwo sonst müssen so viele Jugendliche Schulverweigerung mit ihrer Freiheit bezahlen. Allein im ersten Halbjahr 2025 waren es 241 Arrestanten und 114 Arrestantinnen, wie eine Anfrage des RND ergab. In den Zahlen sind auch Bremer Schüler enthalten, da das Land Bremen keinen eigenen Jugendarrest hat und dieser stattdessen in Niedersachsen vollzogen wird.

Hinter Niedersachsen liegt Hessen mit aktuell 48 Jugendlichen (Stand Oktober 2025). In den Jugendarrestanstalten in Baden-Württemberg waren es zum Zeitpunkt der Abfrage 33 in diesem Jahr, in Thüringen 25, in Schleswig-Holstein 14 und in Sachsen zwei „Schulverweigerer“. In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Saarland gibt es keine aktuellen Fälle. Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erheben keine Zahlen zu möglichen Schulverweigerern. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt hat nicht auf die Anfrage des RND geantwortet.

Das niedersächsische Justizministerium verteidigte die Praxis. Der Arrest für Schulabstinenzler sei ein „grundsätzlich taugliches Mittel, um auf Jugendliche einzuwirken“. Grundsätzliche fachliche Bedenken gegen das derzeitige Sanktionierungssystem bestünden nicht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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