Finanzgericht urteilt zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner

Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die im Jahr 2022 einmalig gezahlte Energiepreispauschale auch für Rentenbezieher einkommensteuerpflichtig ist. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Drei Rentner waren mit Klagen gegen die Besteuerung gescheitert, haben aber Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, weshalb die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.

Der 2. Senat des Gerichts wies in seinen Urteilen vom 11. November 2022 die Klagen ab. Die Richter sehen die gesetzliche Neuregelung, die die Pauschale für Rentner der Steuer unterwirft, als verfassungsgemäß an.

Dem Gesetzgeber stehe ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu, um die Zahlung durch ihre Besteuerung sozial gerecht zu verteilen.

Nach Auffassung des Gerichts werden Rentner damit ebenso behandelt wie Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Selbstständige. Ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz liege daher nicht vor.

Die Revisionen der Kläger werden unter den Aktenzeichen X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25 beim Bundesfinanzhof verhandelt.

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