BGH weist Haftbeschwerde im Nord-Stream-Fall zurück

Der Bundesgerichtshof hat eine Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Fall der Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines zurückgewiesen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Beschuldigte ist seit seiner Auslieferung durch Italien Ende November 2025 in Deutschland inhaftiert.

Dem Mann wird vorgeworfen, in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht an der Sprengung der Pipelines am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Im Haftbefehl wird ihm verfassungsfeindliche Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an.

Der Senat stellte klar, dass die allgemeine Funktionsträgerimmunität bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten nicht greift. Zudem könne sich der Beschuldigte nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht berufen, da die Pipelines zivile Objekte waren. Der Generalbundesanwalt ist für die Strafverfolgung zuständig, da die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen könnte.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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