Messerangriff in Ulm: Tatverdächtiger war ausreisepflichtig – Abschiebung nach Eritrea nicht möglich

Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums war dem 29-jährigen Eritreer der Flüchtlingsstatus bereits im September 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen worden, berichtet die „Welt“ (Freitagausgabe). Der Bescheid sei seit Oktober 2023 bestandskräftig gewesen.

Im Januar 2024 wurde der Mann zudem aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Eine Abschiebung nach Eritrea kam nach Ministeriumsangaben jedoch nicht zustande. Rückführungen in das Land seien nicht möglich, weil die dortigen Machthaber nicht kooperierten und notwendige Reisedokumente nur ausstellten, wenn Betroffene eine freiwillige Ausreise erklärten. Eine zwangsweise Passersatzbeschaffung sei für eritreische Staatsangehörige daher ausgeschlossen, teilte das Ministerium mit.

Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte, genau für solche Fälle prüfe der Bund neue Wege. „Die Bundesregierung setzt alles daran, auf internationaler Ebene, Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien ist das bereits gelungen, für Eritrea noch nicht“, so Lorek. „Genau für Fälle wie diesen prüft der Bundesinnenminister deshalb auch die Möglichkeit, Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, wo abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern. Das unterstütze ich ausdrücklich.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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