GKV-Spitzenverband klagt für höhere Bundeszahlungen bei Bürgergeld-Gesundheitskosten

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) will durchsetzen, dass der Bund mehr für Bürgergeldbezieher bezahlt. Dafür haben die Krankenkassen Begründungen zu 79 Klageverfahren bei den Landessozialgerichten eingereicht, berichtet das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).

Mittelfristig streben die Kassen ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Darin soll geprüft werden, ob der Bund die Gesundheitskosten von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehern ausreichend finanziert.

Die Krankenkassen sind der Ansicht, dass der Bund zu wenig in den Gesundheitsfonds einzahlt. Für Bürgergeldbezieher überweist er derzeit eine monatliche Pauschale von etwas mehr als 100 Euro. Weil dieser Betrag die tatsächlichen Gesundheitskosten aber nicht decke, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Lücke über ihre Beiträge schließen, so die Argumentation der Krankenkassen.

Die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern gehöre aber zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und damit zur staatlichen Daseinsvorsorge. Als steuerfinanzierte Fürsorgeleistung falle sie grundsätzlich in die Verantwortung des Bundes, heißt es in den Papieren des GKV-Spitzenverbands.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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