Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt hat einen Änderungsantrag zum geplanten Kulturfördergesetz eingebracht. Sie fordert, dass künftig mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur ausgegeben werden müssen.
Zudem soll Kultur zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden, um sie vor Kürzungen in Haushaltskrisen zu schützen.
Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Aldag, teilte mit, der aktuelle Gesetzentwurf bleibe bei der Finanzierung zu vage. ‚Kultur ist Teil unserer demokratischen Infrastruktur‘, sagte Aldag. Die Grünen wollen mit ihren Anträgen auch die Vielfalt der Kulturorte anerkennen.
So sollen Clubs und Livemusikspielstätten als Kulturorte gelten und Soziokultur eine verbindliche Förderung erhalten.
Bibliotheken sollen zu offenen ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden können, wofür auch Sonntagsöffnungen ermöglicht werden müssten. Außerdem fordern die Grünen eine verbindliche Beteiligung von Kulturschaffenden an der Ausgestaltung von Förderprogrammen.
Der Kulturausschuss des Landtags berät heute über den Gesetzentwurf.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

