Kinderschutzbund begrüßt Reform der Vaterschaftsanfechtung mit Vorbehalten

Der Deutsche Kinderschutzbund hat die Entscheidung des Bundestages vom Donnerstagabend, leiblichen Vätern die Anfechtung einer rechtlichen Vaterschaft eines nicht leiblichen Vaters zu erleichtern, im Grundsatz begrüßt.

„Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Der Gesetzentwurf greift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf und enthält an mehreren Stellen sinnvolle Ansätze, etwa durch die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und durch Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen.“

Er fügte indes noch hinzu: „Gleichwohl sehen wir einzelne Regelungen weiterhin kritisch. Das gilt insbesondere für die vorgesehene `zweite Chance` für leibliche Väter. Auch wenn diese Option verfassungsrechtlich begründet ist, bleibt es aus unserer Sicht unbefriedigend, dass das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche Eltern-Kind-Zuordnungen hier hinter den Rechten des leiblichen Vaters zurücktreten soll.“

Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.

Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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