In Sachsen können Opfer sexualisierter oder körperlicher Gewalt ab sofort Beweise sichern lassen, ohne sofort Anzeige erstatten zu müssen. Das teilte das sächsische Sozialministerium am Dienstag mit.
Die sogenannte vertrauliche Spurensicherung wird als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten und ermöglicht es Betroffenen, sich zunächst beraten zu lassen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
Die gesicherten Spuren werden vier Jahre aufbewahrt.
Ein Vertrag mit Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzteverbänden soll am 1. April in Kraft treten. Er regelt die Kostenübernahme und Qualitätsstandards.
Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, man starte mit den rechtsmedizinischen Instituten der Unikliniken in Dresden und Leipzig. Weitere Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte könnten dem Vertrag beitreten, um ein flächendeckendes Angebot zu schaffen.
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