BGH bestätigt lebenslange Haftstrafen für Mord an Chemnitzer Mediziner

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision dreier Angeklagter gegen ihre Verurteilung zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes an einem Chemnitzer Mediziner verworfen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit.

Die Angeklagten, darunter die Ehefrau des Opfers, eine Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber, sollen den Mord geplant haben, um sich durch Erbschaft zu bereichern.

Laut Landgericht Chemnitz hatte die Ehefrau am Abend des 8. März 2024 die Wohnung des Opfers unter einem Vorwand verlassen und den Mitangeklagten die Schlüssel übergeben. Diese verschafften sich Zutritt zur Wohnung und erstachen den schlafenden Mediziner.

Ob beide Täter eigenhändig handelten oder einer mit Billigung des anderen, konnte nicht geklärt werden.

Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückische Tötung aus Habgier und verurteilte die Angeklagten wegen mittäterschaftlich verübten Mordes. Der Bundesgerichtshof hob lediglich einen Teil der Einziehungsentscheidung auf, der nicht mit dem Tötungsdelikt zusammenhing, und verwies diesen zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Chemnitz (Beschluss vom 10. März 2026 – 5 StR 547/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Fünf Personen nach Grillen in Dresdner Wohnung mit Kohlenmonoxid vergiftet

    Bei einem Grillabend in einer Dresdner Wohnung haben sich fünf Personen eine Kohlenmonoxidvergiftung zugezogen. Das teilte die Feuerwehr Dresden mit. Die Einsatzkräfte wurden am Sonntagabend gegen 22:30 Uhr in die…

    Wetterbericht für Sachsen (13.04.2026)

    In Sachsen erwartet die Menschen heute ein wechselhafter und eher trüber Tag. Es bleibt wolkig bis stark bewölkt, und stellenweise fällt etwas Regen. Besonders am Nachmittag und Abend sind einzelne…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert