BGH bestätigt lebenslange Haftstrafen für Mord an Chemnitzer Mediziner

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision dreier Angeklagter gegen ihre Verurteilung zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes an einem Chemnitzer Mediziner verworfen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit.

Die Angeklagten, darunter die Ehefrau des Opfers, eine Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber, sollen den Mord geplant haben, um sich durch Erbschaft zu bereichern.

Laut Landgericht Chemnitz hatte die Ehefrau am Abend des 8. März 2024 die Wohnung des Opfers unter einem Vorwand verlassen und den Mitangeklagten die Schlüssel übergeben. Diese verschafften sich Zutritt zur Wohnung und erstachen den schlafenden Mediziner.

Ob beide Täter eigenhändig handelten oder einer mit Billigung des anderen, konnte nicht geklärt werden.

Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückische Tötung aus Habgier und verurteilte die Angeklagten wegen mittäterschaftlich verübten Mordes. Der Bundesgerichtshof hob lediglich einen Teil der Einziehungsentscheidung auf, der nicht mit dem Tötungsdelikt zusammenhing, und verwies diesen zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Chemnitz (Beschluss vom 10. März 2026 – 5 StR 547/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Verkehrsunfälle in Ostsachsen steigen – mehr Tote im Jahr 2025

    Die Zahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Polizeidirektion Görlitz ist im vergangenen Jahr gestiegen. Wie die Polizei mitteilte, wurden 2025 insgesamt 13.790 Unfälle registriert, das sind 380 oder 2,8 Prozent…

    Zwei Personen bei Hausbrand in Bad Elster unverletzt gerettet

    Bei einem Brand in einem Haus in Bad Elster sind am Dienstagmorgen zwei Personen unverletzt gerettet worden. Das teilte die Polizeidirektion Zwickau mit. Die Feuerwehr konnte den Brand an der…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert