Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will das Maßregelvollzugsgesetz grundlegend überarbeiten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, der nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird, wie das Sozialministerium mitteilte.
Ziel ist es, den Vollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter an aktuelle rechtliche und wissenschaftliche Standards anzupassen.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne betonte, mit der Reform solle die Balance zwischen Sicherheit der Bevölkerung, Therapie und Resozialisierung gewahrt werden. „Wir setzen auf individualisierte und intensivierte Therapieangebote, die den Betroffenen realistische Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtung eröffnen und unverhältnismäßig lange Unterbringungen vermeiden“, sagte sie.
Hintergrund der Novelle sind Entwicklungen in der Rechtsprechung, insbesondere durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Entwurf sieht eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Untergebrachten vor, regelt die Beachtung von Patientenverfügungen und konkretisiert Eingriffstatbestände wie Zwangsbehandlungen. Zudem werden europäische Datenschutzvorgaben umgesetzt und klare Standards für das qualifizierte Personal im Vollzug festgelegt.
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