Bundesregierung lehnt Schutzklauseln des EU-Parlaments zu USA-Zollabkommen ab

Die Bundesregierung hat sich gegen mehrere Änderungsanträge positioniert, die das EU-Parlament zur Umsetzung des Zoll-Abkommens mit den USA eingebracht hat. Das geht aus einem sogenannten Drahtbericht des Auswärtigen Amtes vom 9. April 2026 hervor, der an alle Ministerien versendet wurde und über den der Newsletter Industrie und Handel des „Politico“ berichtet. Das Auswärtige Amt kommentierte den Text auf eine Anfrage hin nicht.

„DEU warnte vor dem Eindruck eines verzögerten Entscheidungsprozesses“, heißt es in dem Bericht zu den Ratsverhandlungen zur Umsetzung des Turnberry-Deals. „Die EU solle signalisieren, ein verlässlicher Partner der USA bleiben zu wollen, und einer Eskalation entgegenwirken. Insofern wünschte sich DEU einen balancierten Ansatz, der auch die benötigte Zustimmung des EP zu den Gesetzesänderungen berücksichtigt.“

Demnach ist die Bundesregierung skeptisch bei den vom Parlament vorgeschlagenen Sunrise-Klauseln. Sie besagen, dass die Senkung der Zollsätze nur gelten soll, wenn die USA ihre Verpflichtungen einhalten. Eine Sunrise-Klausel ist laut des Berichts aus deutscher Sicht nur vermittelbar, wenn sie sich auf die Einhaltung der bestehenden Regeln beschränkt.

Außerdem fordern die EU-Abgeordneten, das Abkommen mit einer sogenannten Sunset-Klausel bis zum 31. März 2028 zu befristen. „Für eine Sunset-Klausel sah DEU keinen Anlass; diese riskiere vielmehr eine weitere Eskalation“, heißt es in dem Drahtbericht. Weiter unterstützt Berlin die Bemühungen der Kommission, die US-Zölle auf Stahl und Aluminium weiter zu senken, „warnte jedoch, realistisch zu bleiben“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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