EU-Abschiebequote stieg 2025 auf höchsten Stand seit fünf Jahren

Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. „Im Jahr 2025 wurden 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Das ist der bisher höchste Wert in diesem Jahrzehnt“, sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner der „Welt am Sonntag“.

Mehr als 491.000 Personen seien im vergangenen Jahr ausreisepflichtig gewesen, rund 135.000 davon seien zurückgeführt worden, so der EU-Kommissar. „Grund dafür ist unter anderem das konsequente Vorgehen der Mitgliedstaaten, aber auch mehr Stabilität in einigen Aufnahmeländern und ein besseres Informationssystem“, sagte der frühere Finanzminister aus Österreich weiter.

Die Rückführungsquoten in der EU sind in den vergangenen fünf Jahren tendenziell gestiegen. Im Jahr 2020 wurde jeder fünfte Ausreisepflichtige (77.575) abgeschoben, zwei Jahre später waren es dagegen nur 16 Prozent (72.200). Im vergangenen Jahr lag die Rückführungsquote bei 24 Prozent (112.040).

Brunner zeigte sich nicht zufrieden. „Die höhere Zahl an Rückführungen im vergangenen Jahr kann uns nicht zufriedenstellen. Die alten Regeln zur Rückführung illegaler Migranten in der EU funktionieren einfach nicht gut genug“, sagte der EU-Migrationskommissar. Deswegen sei es umso wichtiger, dass die neue sogenannte Rückführungsverordnung, die die EU-Kommission bereits im März des vergangenen Jahres dem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt hatte, nun auch rasch beschlossen werde. „Denn die setzt genau hier an. Wir schaffen strengere Regeln für Straftäter, klare und verbindliche Pflichten für Personen mit Abschiebebescheid und bringen mehr Effizienz in die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten“, so Brunner.

Der Migrationskommissar sagte weiter, dass aber auch die Herkunftsländer der Migranten gefordert wären. „Doch interne Reformen allein genügen nicht. Auch nach außen braucht es mehr Konsequenz“, forderte Brunner. So müssten Drittstaaten ihre eigenen Staatsbürger zurücknehmen. „Und dafür setzen wir unsere Hebel gezielt ein. Visapolitik, Handel und Entwicklungsgelder werden künftig stärker mit Zusammenarbeit beim Thema Migration verknüpft sein“, kündigte der Politiker aus Österreich an. Brunner strebt nach eigenen Worten ein Rückführungs-System an, „das Entscheidungen nicht nur trifft, sondern auch durchsetzt – fair, rechtsstaatlich und konsequent“.

Die neue Rückführungsverordnung der EU-Kommission umfasst verschiedene Elemente. Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu gehört beispielsweise, dass sie ihre wahre Identität offenlegen und keine falschen Angaben machen. Wer sich weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen – etwa der Kürzung von Leistungen oder einer langen Wiedereinreisesperre.

Abgelehnte Asylbewerber sollen in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden („return hubs“) und müssten dortbleiben, bis sie in ihr Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden können. Dabei sollen Menschenrechtsstandards eingehalten und die Umsetzung überwacht werden. Minderjährige und Familien mit Kindern sind ausgenommen.

Wenn ein EU-Land einen Asylantrag ablehnt, wird die Entscheidung im Informationssystem des sogenannten Schengen-Raums, in dem ein grenzfreier Verkehr gilt, eingespeist. Alle anderen Mitgliedstaaten sollen dann möglichst die von einem Land verfügte Asylentscheidung anerkennen. Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen ist, zu verhindern, dass abgelehnte Migranten nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen und dort erneut einen Asylantrag stellen. Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen strengere Regeln gelten. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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