Organspende in Deutschland: Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung vorgestellt

Im Bundestag zeichnet sich eine erneute Grundsatzdebatte über die Organspende ab. Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Volljährigen in Deutschland künftig grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie nicht widersprechen. Zu der Gruppe gehören unter anderem Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).

Dittmar sagte am Donnerstag in Berlin, dass dieses Verfahren in etlichen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Es gehe darum, dass sich nicht mehr die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, „bewegen“ müsse, um aktiv zuzustimmen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen, so Dittmar.

Bisher gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung, die im Transplantationsgesetz geregelt ist. Organe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Liegt keine Erklärung vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt. Die Abgeordneten verwiesen auf die anhaltend niedrigen Spenderzahlen und die lange Warteliste schwerkranker Patienten, die auf ein Spenderorgan warteten. Auch medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Transplantationsgesellschaft sowie der Bundesrat hatten sich zuletzt für eine Widerspruchslösung ausgesprochen.

Widerstand formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend durch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als Scheinlösung, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe. Es fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen. Der Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft, Mario Schiffer, sieht die Widerspruchslösung hingegen als überfälligen und notwendigen Schritt. Sie habe das Potenzial, die Anzahl der Organspenden in Deutschland strukturell zu erhöhen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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