Verwaltungsgericht Berlin: Disziplinarverfügung gegen Ex-TU-Präsidentin Rauch zurückgenommen

Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft hat die Disziplinarverfügung gegen die ehemalige Präsidentin der Technischen Universität Berlin Geraldine Rauch zurückgenommen.

Der Vorsitzende der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts ließ in der mündlichen Verhandlung am Freitag durchblicken, dass die Verfügung nicht rechtmäßig gewesen sei – die Senatsverwaltung nahm sie daraufhin selbst zurück.

Im Mai 2024 hatte Rauch mit ihrem privaten X/Twitter-Account einen Post mit dem Inhalt „Tausende türkische Bürger gehen derzeit auf die Straße, um einen Waffenstillstand im Gazastreifen zu fordern und die Operation in Rafah zu verurteilen“ mit einem „Like“ versehen.

Verbunden mit dem Text waren Bilder von türkischen Demonstrationen für einen Waffenstillstand im Gaza-Streifen. Auf einem Bild trugen die Demonstranten ein Plakat, das den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu mit einem Weißen Oberteil zeigte, auf dem rote Farbe verteilt war, augenscheinlich eine Darstellung von Blutspuren. Darunter befinden sich auch zwei Hakenkreuze, die Rauch aber nach eigenen Angaben nicht aufgefallen waren.

Unter anderem hatte der Regierende Bürgermeister daraufhin den Rücktritt bzw. die Abwahl der Präsidentin gefordert. Mit der im August ergangenen Disziplinarverfügung war auch eine vierstellige Geldbuße festgesetzt worden, gegen die sie geklagt hatte – und die nun hinfällig ist. Laut Gericht war schon hinsichtlich des Posts kein Dienstbezug erkennbar gewesen. Zudem sei der durch Drücken eines Buttons erfolgte „Like“ nicht einem disziplinarwürdigen Bereich zuzuordnen, so die Richter.

Rauch ist seit Anfang des Jahres nicht mehr Präsidentin der Technischen Universität Berlin. Mittlerweile leitet sie an der Charité das Institut für Biometrie und klinische Epidemiologie.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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